Kategorie_E-Bike_Akkus_Ladegereate

Batterie- und Altgeräteentsorgung
Batterie- und Altgeräteentsorgung

Batterieentsorgung

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz:

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.


Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben oder auf Ihre Kosten an dieses versenden. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Alternativ können Sie die betreffenden Batterien auch in Verkaufstellen abgeben. Die Abgabe beschränkt sich dabei auf für den Endnutzer übliche Mengen und auf Altbatterien, die der Händler als Neubatterien in seinem Sortiment führt, oder geführt hat. Ebenfalls können Altbatterien bei kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.

Sollten Sie sich unsicher beim Umgang mit Altbatterien sein, oder weitere Fragen zur Rückgabe haben, können Sie sich gerne an unser Service-Team wenden.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

Batteriegesetz

1.    „Cd"  steht für Cadmium.
2.    „Hg" steht für Quecksilber.
3.    „Pb" steht für Blei.

 

Altgeräteentsorgung gemäß § 18 ElektroG

  

1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne ist untersagt. Enthalten die Produkte Batterien oder Akkus, die nicht fest verbaut sind, müssen diese vor der Entsorgung entnommen und getrennt als Batterie entsorgt werden.

Entsorgung-von-Elektro-und-Elektronikgeraten

2. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten, die in keiner äußeren Abessung größer als 25 cm sind, können diese unabhängig vom Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes an den Verbraucher-Rücknahmestellen unseres Partners take-e-way unentgeltlich abgeben. Unter der URL http://www.take-e-back.de/Verbraucher-Ruecknahmestellen-finden erfahren Sie, wo sich in der Nähe die nächste kostenfreie Rücknahmestelle befindet.

3. Datenschutz 

Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind. 

 

WEEE-Reg.Nr. DE 56299029

Batterieentsorgung Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz: Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir... mehr erfahren »